Internationale Sach­verhalte

Steuerkanzlei München - Steuerberater Eberhardt

  • Internationales Steuerrecht, insbesondere Recht der Doppelbesteuerungsabkommen
  • Steuerliche Beratung von Einzelpersonen und Unternehmen aller Rechtsformen
  • Erstellung von Steuererklärungen aller Art
  • Steueranmeldungs- und Freistellungsverfahren bei grenzüberschreitenden Sachverhalten, z. B. Lizenzgebühren, Künstlerhonorare oder Dividendenzahlungen
  • Steuerliche Beratung beim Wegzug aus Deutschland oder Zuzug nach Deutschland
  • Hilfestellung bei der Gründung von Niederlassungen und der Errichtung von Betriebsstätten
  • Führung von Treuhandkonten, Abwicklung des Zahlungsverkehrs
  • Erstellung von Finanzbuchhaltung und Reporting
  • Erstellung von Jahresabschlüssen nach internationalen Standards
  • Hilfestellung bei Entsendung von Arbeitnehmern ins Ausland und bei Beschäftigung von ausländischen Arbeitnehmern