Internationale
Sachverhalte Steuerberater München
- Internationales Steuerrecht, insbesondere Recht der Doppelbesteuerungsabkommen
- Steuerliche Beratung von Einzelpersonen und Unternehmen aller Rechtsformen
- Erstellung von Steuererklärungen aller Art
- Steueranmeldungs- und Freistellungsverfahren bei grenzüberschreitenden Sachverhalten, z. B. Lizenzgebühren, Künstlerhonorare oder Dividendenzahlungen
- Steuerliche Beratung beim Wegzug aus Deutschland oder Zuzug nach Deutschland
- Hilfestellung bei der Gründung von Niederlassungen und der Errichtung von Betriebsstätten
- Führung von Treuhandkonten, Abwicklung des Zahlungsverkehrs
- Erstellung von Finanzbuchhaltung und Reporting
- Erstellung von Jahresabschlüssen nach internationalen Standards
- Hilfestellung bei Entsendung von Arbeitnehmern ins Ausland und bei Beschäftigung von ausländischen Arbeitnehmern
Kontakt
Wir freuen uns über Ihr Interesse. Für Ihre Fragen oder Anregungen sind wir gerne für Sie da, setzen Sie sich einfach mit uns in Verbindung.